Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10.01.2001 mit Änderung vom 02.09.2002 mit der EUROVIA GmbH, Berlin, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.03.2001 zugestimmt hat. Der mit der EUROVIA GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 70200 B), bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 10. Januar 2001, mit Änderung vom 02. September 2002, ist durch Vereinbarung vom 02. Juni 2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat dem mit Beschluss vom 19. August 2014 zugestimmt.
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
022
Text
Die Gesellschaft hat aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.06. 2003 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ihr Vermögen teilweise als Gesamtheit auf die EUROVIA Industrie GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 37982) abgespalten.
Durch Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 27.08.2001 und der jeweils zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag hat die TEERBAU GMBH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Bottrop, HRB 1750) eine Teil ihres Vermögens (Zweigniederlassung TEBABAU Neubrandenburg - Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 517 - und die TESTRABAU Magdeburg - Amtsgericht Magdeburg, HRB 11849 -) auf die Gesellschaft übertragen im Wege der Abspaltung zur Aufnahme.
Die Eurovia Ost Baugesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 62359) hat die im Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 18.06.2002 genannten Vermögensteile als Gesamtheit auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft übertragen (Abspaltung zur Aufnahme), wozu die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt hat.
Die VBU Verkehrsbau Union GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 34553) hat die im Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 18.06.2002 genannten Vermögensteile als Gesamtheit auf die Gesellschaft als übernehmende Gesellschat übertragen (Abspaltung zur Aufnahme), wozu die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, von Verkehrsbauarbeiten auf den Gebieten des Straßen-, Tunnel-, Brücken- und Versorgungsleitungsbaus sowie die Erbringung von allen Leistungen im Baunebengewerbe, Abbruch- und Abräumarbeiten, Bohr- und Sprengarbeiten, die Erbringung von Leistungen aller Art im Bereich der Verkehrstechnik, der Munitionsbergung und des Einsammelns, Beförderns und Vermittelns von ungefährlichen und gefährlichen Abfällen, die An- und Vermietung spezieller Transportbehälter zur Beförderung von Gefahrgut sowie von Baugeräten und Fahrzeugen, Gerüsten und sonstigen für die Durchführung von Bauarbeiten benötigten Hilfsmitteln. Dabei wird die Gesellschaft in industriemäßiger Weise tätig und nicht als Handwerksunternehmen. Die Gesellschaft kann Eigentums- oder Nutzungsrechte an Grundstücken erwerben; eigene bebaute oder unbebaute Grundstücke vermieten, verpachten oder verkaufen, eigene Gewerbe- und Wohnobjekte betreiben, verwalten, betreuen, vermieten oder verpachten. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Verwaltung und Leitung von Unternehmen, insbesondere Baugesellschaften sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.