Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Aufgaben zur Gestaltung eines verkehrs- und bewohnergerechten Stadtraumes im Interesse der Kommunen, einschließlich Maßnahmen zur rationellen Gestaltung der Verkehrsorganisation.