Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Be- und Verarbeitung aller Glassorten, die Rahmung von Bildern sowie die Beteiligung an gleichartigen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an einer noch zu gründenden Kommanditgesellschaft.