| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen typischen Tätigkeiten eines Steuerberaters nach §§ 33, 57 Abs. 3 Steuerberatergesetz, das sind insbesondere die Beratung in Steuersachen, Hilfeleistung bei steuerlichen Pflichten und Buchführungspflichten, Erstellung von Jahresabschlüssen. |