Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Das Verlegen, die Herausgabe und der Vertrieb von Fach- und Publikumszeitschriften, von Büchern, Schriften und von sonstigen Medien, der Betrieb digitaler Medien und jeweils in Zusammenhang stehendem E-Commerce und Merchandising, 2. die Beteiligung an sowie die Organisation und Durchführung von Messen und Veranstaltungen, 3. die Konzeption, Entwicklung, Produktion, der Betrieb und Vertrieb von Trainings und Software in den Bereichen Schulung, Kommunikation, Information sowie alle artverwandten Geschäfte über das Internet und sonstige Distributionswege. Aufgabe der Gesellschaft ist insbesondere das Verlegen der Bauernzeitung als landwirtschaftliches Wochenblatt für die fünf neuen Bundesländer.