| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
a. die steuerliche Beratung und die Vertretung vor Finanzämtern und Finanzgerichten,
b. die Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen,
c. die betriebswirtschaftliche Beratung. |