| Gegenstand | Verwertung, Um- und Ausbau von Industriebauten, Errichtung und schlüsselfertige Herstellung von Industrie-, Gebwerbe- und Wohnbauten im eigenen Namen für eigene Rechnung ohne hierfür Vermögenswerte Dritter entgegen zunehmen; Verwaltung eigenen und fremden Immobilienvermögens, Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich ausgenommen Rechtsberatung, Investmentberatung; Warengeschäfte und deren Vermittlung (Industrie- und Handelsvertretungen); Beteilungen an Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand; Ausgenommen sind sämtliche Tätigkeiten, die der Vorschrift des § 34 c Gewerbeordnung unterliegen. |