Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
a) Montage, Reparatur und Kundendienst für Großküchenanlagen und -geräte;
b) sonstige mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängende Geschäftte.