Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Betreuung von und der Handel mit Immobilien sowie das Betreiben von Handelsgeschäften aller Art unter Ausschluß der nach § 34 c GewO genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten.