| Eintragungstext | | Text | Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.02.1990 mit der Neue Deutsche Filmgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München-Unterföhring, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat. Der mit der Neue Deutsche Filmgesellschaft mbH mit Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 1377) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 26.09.2013 neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt. |
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