| Gegenstand | Der Betrieb einer Hausverwaltung, insbesondere Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen;
Instandsetzung von Immobilien, soweit keine Erlaubnispflicht für vorstehende Tätigkeiten besteht, Erbringung von Hausmeister- und Handwerkerleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Tätigkeiten, für die eine handwerksrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, sind ausgeschlossen;
die Installation und der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen an Immobilien;
Dienstleistungen für Immobilien;
Dienstleistungen im Bereich des Büro- und Eventmanagements. |