Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeptionelle Planung und Durchführung wirtschaftlicher Projekte in den Bereichen der Produktion, des Handels, der Dienstleistungen und der lmmobilienverwertung unter Einschluss von Bautenschutz und Abrissarbeiten sowie der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten
gemäß § 34 c GewO;
wirtschaftliche Beratung und Betreuung in Vermögens- und Investitionsangelegenheiten , insbesondere in Bezug auf die Staaten des ehemaligen
RGW,
Beteiligung und/oder Geschäftsführung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftszweck und die Übernahme von Treuhandaufträgen in diesem Zusammenhang,
Übernahme und Durchführung juristischer und wissenschaftlicher Hilfsdienste für Personen und Institutionen mit juristischem Tätigkeitsbezug.