| Gegenstand | Entwicklung und der Vertrieb von elektronischen, elektromechanischen oder optischen Geräten und Baugruppen, Computerprogrammen, Mikrocomputern, physikalischen Messgeräten und feinmechanischen Anordnungen, sowie Teilen davon; ebenso der Handel mit vorgenannten Objekten. Die Gesellschaft kann Finanzinstrumente im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und veräußern, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnispflicht unterliegt. |