Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Herstellung von Backwaren und der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere Kaffee uncl Backwaren, soweit hierfür eine besondere staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist, das Betreiben von gastronomischen Betrieben.