| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist wegen eines Mangels des Gesellschaftsvertrages (nichtige Firma) auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG aufgelöst.
Ferner von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 397 FamFG: Die Gesellschaft ist nichtig (nichtiger Unternehmensgegenstand) und auch daher aufgelöst. |
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