| Gegenstand | - Der Betrieb einer Eisenbahn,
- die Koordinierung der Verwaltung und des Betriebes der Berliner Industriebahnen,
- jede Förderung des Eisenbahnverkehrs durch Zusammenführung von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, Anschluß- und Nebenanschlußbahnen in Berlin sowie die Vermögensverwaltung.
Aufgaben nach Absatz 1 - Koordinierung der Verwaltung und des Betriebes der Berliner Industriebahnen - sind insbesondere:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen des Gütertransports auf der Schiene,
- bedürfnisgerechte Verbesserung der Anschlußverträge mit der Deutschen Bahn AG,
- bedürfnisgerechte Verbesserung bestehender Betriebsführungsverträge und Abschluß neuer Betriebsführungsverträge,
- Verbesserung der Verträge mit den Nutzern und Abschluß neuer Verträge, mit dem Ziel der Angleichung des Nutzungsentgelts und Abstimmung auf die Kosten,
- Verbesserung des Verkehrsaufkommens,
- Verbesserung des Aufwandes durch organisatorische Änderungen und Absprachen mit anderen Eisenbahnen, einschließlich vertragliche Neuregelungen,
- Verbesserung des Verhältnisses zur Deutschen Bahn AG, Sicherstellung eines bedarfsgerechten Zustell- und Abholverkehrs,
- Vertretung von Eisenbahninteressen in der allgemeinen Verkehrs- und Strukturpolitik,
- Entwicklung und Angebot von integrierten Logistikkonzepten für die Berliner Wirtschaft, insbesondere unter Einschluß der Kombination Schiene/Wasser,
- Mitwirkung an der Erstellung von Güterverkehrs-Subzentren im Stadtgebiet,
- Entwicklung und Angebot integrierter Logistikkonzepte für die Entsorgungswirtschaft.
Die Gesellschaft kann auch den Personentransport übernehmen. |