| Gegenstand | Der Ankauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung von Bauten im Bereich des Mietwohnungsbaus oder Eigentumswohnungsbaus sowie deren Verwaltung für eigene oder fremde Rechnung.
Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und die Geschäftsführung und Vertretung derselben übernehmen.
Die Anlage und Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, die Übernahme und Verwaltung von Geschäftsanteilen, die Wirtschaftsberatung und Beratung in Vermögensangelegenheiten, die Geschäftsbesorgung für eigene und fremde Vermögenswerte mit allen damit verbundenen Tätigkeiten, soweit dies nicht zu den Vorbehaltsaufgaben anderer Berufsgruppen gehört und mit Ausnahme von Tätigkeiten die gemäß § 34 c GewO oder nach anderen Vorschriften genehmigungspflichtig sind. der Landschaftsbau, Gartenarbeiten, Außenanlagengestaltung, Grabpflegearbeiten einschließlich Blumen- und Pflanzenverkauf und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und die Geschäftsführung und Vertretung derselben übernehmen. |