Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Errichtung, Unterhaltung, Verwaltung und der Betrieb von gastronomischen Betrieben sowie der Betrieb weiterer artverwandter Unternehmen.