| Gegenstand | 1. Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
2. Die Beteiligung an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck.
3. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume sowie Darlehen.
4. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung.
5. Der Erwerb eigenen Grundbesitzes ist nicht Gegenstand der Gesellschaft. Gleiches gilt für Geschäfte jeder Art, die die Gesellschafter für ihnen gehörenden Grundbesitz vornehmen. |