Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Beratung Dritter und die Erstellung von Gutachten zu umweltrelevanten Problemstellungen sowie die Forschung und Methodenentwicklung auf dem Gebiet der Umweltanalytik.