| Gegenstand | Die gesetzliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesonders
a) die Erstellung von Jahresabschlüssen und Anfertigung von Steuererklärungen,
b) die Übernahme von Buchführungsarbeiten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die dazu erforderlichen Nebenarbeiten,
c) die Steuerrechtsdurchsetzung,
d) die Übernahme von Haus- und Vermögensverwaltungen
e) die Durchführung von Testamentsvollstreckungen. |