| Gegenstand | Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, die Verwaltung von Grundbesitz, die Modernisierung, Sanierung und technische Überwachung für eigene Rechnung. Ausgenommen sind Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die
Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung. |