| Gegenstand | Förderung der Erziehung, der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Schutzes von Ehe und Familie und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
Verwirklichung insbesondere durch Errichtung und Unterhaltung von: - Kindertagesstätten als sozialpädagogische Bildungseinrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch Kinder mit einer Behinderung und von einer Behinderung bedrohte Kinder verschiedener Altersstufen tagsüber gefördert, erzogen, gebildet und betreut werden;
- Schulen in freier Trägerschaft in Form von Ersatz- oder Ergänzungsschulen;
- sonstigen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, z.B. Horte, Tagesgruppen, und durch ambulante Hilfen;
- Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern und werdende Eltern in jeglicher Art, z.B. in Familienzentren;
- Einrichtungen für psychosoziale und psychotherapeutische Beratung und Betreuung jeglicher Art, z.B. Kontaktstellen, Tagesstätten, Übergangseinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen insbesondere, aber nicht nur, für Suchtkrankenbetreuung und Suchtberatung;
- Einrichtungen und Maßnahmen für Menschen mit körperlicher und geistiger Beeinträchtigung jeglicher Art, z.B. Rehabilitationseinrichtungen, Beschäftigungsprojekte, ambulante Einrichtungen;
- allgemeinen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, insbesondere von notleidenden Menschen;
- Beratungsstellen und Einrichtungen für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Notsituation befinden, z.B. Wohngemeinschaften.
Bei der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks soll folgender Grundsatz eingehalten werden: In allen Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit, der sozialen und ökonomischen Situation ihrer Familie und ihren individuellen Fähigkeiten, insbesondere solche, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, gefördert, unterstützt, erzogen, gebildet und betreut werden. |