Der Vorstand (Board of Directors) besteht aus mindestens vier und höchstens elf Mitgliedern.
Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstand gemeinschaftlich vertreten.
Der Export und Import von Waren aller Art, Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Errichtung von Agenturen und Zweigniederlassungen in allen Teilen der Welt.