| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie die Anlage in Immobilien, Wertpapiere, Forderungen und sonstige Vermögenswerte. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder anderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften bedürfen. |