Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zwecke der Gesellschaft sind:
- Förderung der Jugendhilfe,
- Förderung von (jungen) Flüchtlingen sowie
- Förderung der Volks- und Berufsbildung.
Dazu gehören insbesondere:
- Förderung der Jugendhilfe: Angebote und Leistungen gemäß den Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Förderung von (jungen) Flüchtlingen: Angebote gemäß den Bestimmungen des SGB VIII, aber auch Berufsorientierung,
- Förderung der Volks- und Berufsbildung: Angebote der Berufsorientierung für junge Menschen, z.B. Berufsorientierungskurse in Schulen, Fortbildungsangebote für Fachkräfte, die im Bereich neu zugewanderter junger Menschen tätig sind, z.B. Fortbildung zum Thema Berliner Bildungssystem für junge Geflüchtete.