| Gegenstand | Die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten einschließlich der Vergabeplanung und der örtlichen Bauleitung. Hierzu gehören auch die Beratung, Betreuung und fachlich-technische Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie der Koordinierung und Überwachung der Ausführung einschließlich der Erstattung von Fachgutachten. Gegenstand ist auch die Ausarbeitung städtebaulicher Pläne und die Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung. Gegenstand ist ferner die integrierte Gesamtplanung interdisziplinärer Art. |