| Gegenstand | Die Errichtung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschaften sowie Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - bedürfen. |