Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb und Montage von Akustik- und Trockenbaumaterialien sowie die Übernahme anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie die Übernahme deren Geschäftsführung oder deren persönliche Haftung