Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Übernahme von Hausverwaltungen, insbesondere von Wohnungsverwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie Verwaltungen von gewerblichem Grundbesitz, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, Vermittlung des Abschlusses von Bausparverträgen, die Vergabe von Darlehen an Mutterunternehmen oder Tochter- oder Schwesterunternehmen sowie die Vergabe von Darlehen an Arbeitnehmer zur Finanzierung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohnraum, die Erbringung von Arbeiten im Bereich der Projektentwicklung sowie die Beteiligung und das Halten anderer Gesellschaften.