| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann sich an in- und ausländischen Unternehmen beteiligen, insbesondere in Form von Kapitalanlagen in Wertpapiere (wie Aktien, Anleihen, Fondsanteile) sowie Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften. Zusätzlich sind Anlagen in Form von Immobilien möglich. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder anderer Aufsichtsgesetze und erbringt keine Dienstleistungen für Dritte. |