Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Jugendhilfe
b) die Förderung der Erziehung und Bildung
c) die Förderung mildtätiger Zwecke
d) die Förderung der Flüchtlingshilfe
e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Diese Zwecke sollen insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Kompetenz Jugendhilfe gGmbH, Berlin, erreicht werden, insbesondere durch die Vermietung von Immobilien und Nutzung dieser für ihre satzungsmäßigen Zwecke