| Gegenstand | Der Gegenstand der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Jugendhilfe
b) die Förderung der Erziehung und Bildung
c) die Förderung mildtätiger Zwecke
d) die Förderung der Flüchtlingshilfe
e) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Diese Zwecke sollen insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Kompetenz Jugendhilfe gGmbH, Berlin, erreicht werden, insbesondere durch die Vermietung von Immobilien und Nutzung dieser für ihre satzungsmäßigen Zwecke |