Die Geschäftsführung ist durch den Gesellschaftsvertrag ermächtigt, das Stammkapital bis zum 25.07.2030 um bis zu EUR 6.250,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.