| Gegenstand | Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft ist zudem zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. |