Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Reisen, insbesondere von Geschäfts- und Kulturreisen, der Handel mit Kunstgegenständen, soweit dieser nicht genehmigungspflichtig nach § 34 der Gewerbeordnung ist, und der Betrieb einer Kunstgalerie.