| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist
a) die Förderung der Gleichberechtigung, aller Menschen, vor allem aber Frauen und aller Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden, indem kulturelle, tradierte und sprachliche Zugangsschranken zum Recht mit technischen Mitteln abgebaut werden;
b) die Förderung der Kriminalprävention, indem die Möglichkeit zum rechtskonformen Verhalten durch Rechtskenntnis vereinfacht wird;
c) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, indem Verbrauchern Informationen über ihre Rechte zugänglich gemacht werden und die Ausübung dieser Rechte vereinfacht wird;
d) die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, indem sie über die grundgesetzlichen und einfachgesetzlichen Schutzrechte informiert werden und Lösungswege und Hilfsangebote aufgezeigt werden;
e) die Hilfe für Flüchtlinge und Vertriebene, indem sie über die Rechte nach ihrer Ankunft informiert werden und sie bei der Ankunft und der Integration unterstützt werden;
f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, indem Menschen, die aus anderen Sprach- und oder Kulturkreisen stammen die Teilhabe und Integration erleichtert wird;
g) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, indem die deutschen Bürger mit ausländischen Wurzeln über ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte informiert und Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe aufgezeigt werden; und
h) soweit Menschen mit § 53 S.1 Nr. 2 AO entsprechenden Vermögensverhältnissen um Hilfe nachsuchen, auch mildtätige Zwecke, indem die Hilfe für sie in der Regel kostenfrei erfolgt.
Als weitere Zwecke verfolgt die Gesellschaft, durch die mittelbare und unmittelbare Unterstützung (Mittelweitergabe im Sinne von § 58 Abs. 1 AO) von anderen gemeinnützigen Institutionen und gemeinsame Aktivitäten mit diesen und anderen Dritten eine Förderung in den Bereichen Wissenschaft und Forschung; Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, Wohlfahrtswesen, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke mit dem Ziel die Ziele lit. a) bis g) zu verwirklichen. Dieser Zweck soll primär durch Befähigung und technische Unterstützung, sowie im Fall von Forschung insbesondere durch die Zurverfügungstellung (gegebenenfalls anonymisierter) Daten verwirklicht werden, die Grundlage von Forschung in den Bereichen sein sollen, in denen die Gesellschaft im Sinne dieser Satzung aktiv ist. Soweit der Zweck durch die Weitergabe von Vermögenswerten besteht verfolgt werden soll, erfolgt dies nur im Rahmen der Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft behält sich gegenüber jedem Empfänger nach diesem Absatz die Rückforderung für den Fall des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 AO vor.
Die Gesellschaft beabsichtigt das Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern.
2. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden:
a) Zur Verfügungstellung einer digitalen Plattform die Möglichkeiten zur Information und Teilhabe am deutschen Rechtssystem und den in deutscher Sprache zugänglichen Rechtsdienstleistungen in einer Vielzahl von Sprachen anbietet. Dabei wird keine individuelle Rechtsberatung durchgeführt, sondern systematisierte Informationen und vom Nutzer anpassbare Optionen (Bspw. Musterschreiben und Checklisten) zur Verfügung gestellt.
b) Beratung von und Kollaboration mit anderen Organisationen, die mittelbar oder unmittelbar gleiche Zwecke verfolgen.
c) Beratung von und Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist, um die mit dieser Satzung verfolgten und oben dargestellten Zwecke zu erreichen. Insbesondere zur Überarbeitung oder Gestaltung von Prozessen, die die zu vermeidende Schlechterstellung unmittelbar vermeiden.
d) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |