| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Vermögensgegenständen jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen bzw. Unternehmen sowie von Immobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie § 34c GewO, bedürfen. |