| Gegenstand | Erwerb, Halten, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie Verwaltung eigenen Vermögens, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen. |