| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes. Dieser Zweck wird auch verwirklicht durch die Mittelweitergabe im Sinne des § 58 Abs. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Planung, den Aufbau und den Betrieb sowie finanzielle Unterstützung von Einrichtungen im In- und Ausland auch durch Hilfspersonen nach § 57 Abs. 1 Satz 2 AO zum Beispiel Rettungsstationen, Tierkliniken, Pflegestellen, Tierheime und Gnadenhöfe für die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, sogg. Abgabetieren, die ihr Eigentümer nicht mehr halten kann oder will, gegen ein kostendeckendes Entgelt. Der Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass in nachgewiesenen Notsituationen (anteilig) angemessene Behandlungs- und/oder Pflegekosten für Tiere von der Gesellschaft übernommen werden können, die Sammlung von Spenden für den Erwerb von Tierfutter, das an andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts im In- und Ausland zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zugewendet wird. Verbreitung des Tierschutzgedankens in Wort, Schrift und Bild durch: - kostenlose Beratung von Rettungsstationen, Pflegestellen, Tierheimen, Gnadenhöfe; - Förderung der Jugendtierschutzarbeit (z.B. in Schulen und Kitas); - Interessenvertretung zum Thema Tierschutz gegenüber den nationalen und internationalen Parlamenten, Behörden und Institutionen. |