| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Steuerlich gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die Gesellschaft verwirklicht ihren Satzungszweck, indem sie Transferforschung am Übergang von Ergebnissen der Grundlagenforschung zur angewandten Forschung und zu vorwettbewerblichen Aktivitäten des Technologietransfers fördert. Dazu gehört insbesondere die Förderung des Transfers von Forschungsergebnissen in die praktische Anwendung sowie die Förderung der Zusammenarbeit und des Wissensaustausches zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. In diesem Zusammenhang erfüllt die Gesellschaft ihren Satzungszweck insbesondere durch folgende Maßnahmen: Unterstützung der Konzeption, Vorbereitung, Betreuung, Förderung und Durchführung von nicht-kommerziellen, vorwettbewerblichen, anwendungsbezogenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten (Transferforschungsprojekte), deren Ergebnisse dem Wohle der Allgemeinheit dienen und zeitnah veröffentlicht werden; Betrieb von technischen Infrastrukturen, die den geförderten und betreuten Transferforschungsprojekten zur Verfügung gestellt werden; Organisation und Durchführung von Seminaren, Schulungen, Tagungen, Kongressen, Arbeitskreisen, Vorträgen und ähnlichen Veranstaltungen, die zum Wissens- und Technologietransfer bzw. zur Information über das Transferangebot beitragen. |