| Gegenstand | Der Betrieb von Geschäften im Bereich Einzelhandel, Gastronomie, Unterhaltung sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich oder förderlich sind. Hierzu gehört insbesondere der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Waren und Immobilien, die Planung und Organisation von Events und Veranstaltungen sowie der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Unterhaltungseinrichtungen. |