| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Mitglied des Leitungsorgangs bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Mitglieder des Leitungsorgans bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Leitungsorgans oder durch ein Mitglied des Leitungsorgans in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. |