| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen aller Art) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie damit verbundene Geschäfte soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. |