Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von erlaubnisfreien Bauleistungen, insbesondere im Bereich des Trockenbaus, einschließlich Montage von Gipskartonplatten, Decken- und Wandverkleidungen sowie Dämm- und Isolierarbeiten ohne statisch tragende Eingriffe; das Erbringen von Maler- und Lackierarbeiten, soweit diese im Rahmen eines zulassungsfreien handwerksähnlichen Gewerbes ausgeübt werden können und keine Eintragung in die Handwerksrolle nach § 1 Abs. 2 HwO erforderlich ist; der Gerüstbau im Rahmen genehmigungsfreier Tätigkeiten, insbesondere der Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten ohne eigenständige statische Berechnungen und ohne besondere Bauartgenehmigungspflicht; die Durchführung von Transport-, Kurier- und Lieferdiensten mit Fahrzeugen, für die keine Genehmigungspflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht, insbesondere Transporte mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse