| Gegenstand | Die Ausführung von erlaubnisfreien Bauleistungen, insbesondere im Bereich des Trockenbaus, einschließlich Montage von Gipskartonplatten, Decken- und Wandverkleidungen sowie Dämm- und Isolierarbeiten ohne statisch tragende Eingriffe; das Erbringen von Maler- und Lackierarbeiten, soweit diese im Rahmen eines zulassungsfreien handwerksähnlichen Gewerbes ausgeübt werden können und keine Eintragung in die Handwerksrolle nach § 1 Abs. 2 HwO erforderlich ist; der Gerüstbau im Rahmen genehmigungsfreier Tätigkeiten, insbesondere der Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten ohne eigenständige statische Berechnungen und ohne besondere Bauartgenehmigungspflicht; die Durchführung von Transport-, Kurier- und Lieferdiensten mit Fahrzeugen, für die keine Genehmigungspflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht, insbesondere Transporte mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse |