Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Tätigkeit als Immobilienmakler, die Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke bzw. Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.