Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Sanieren, das Verwalten und der Verkauf von Immobilien (kein Immobilienhandel) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.