Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Anteilen und Beteiligungen an anderen Unternehmen, hauptsächlich aus dem Technologiesektor, im In- und Ausland, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte.