| Gegenstand | Der Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Erteilung und Ausführung von Aufträgen für öffentliche Arbeiten, insbesondere Bohrarbeiten aller Art sowie die Verlegung von Rohren, Kabeln und unterirdischen Pipelines, die Bereitstellung von Material und Personal für diese Arbeiten, die Herstellung von Bohrgeräten und die Ausbildung von Personal für den Gebrauch dieser Geräte; die Gründung und der Erwerb von Gesellschaften sowie die Beteiligung, die Anlage in Wertpapieren und alle rechtlichen und finanziellen Konstruktionen von Gesellschaften, die die oben genannten Tätigkeiten ausüben oder nicht ausüben und ganz allgemein alle Geschäfte jeglicher Art, ob wirtschaftlich oder juristisch, finanziell, zivil- oder handelsrechtlich, die direkt oder indirekt, auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter, entweder allein oder mit Dritten, mit diesem Gesellschaftszweck oder mit allen ähnlichen, verwandten oder ergänzenden Gegenständen in Verbindung gebracht werden können, die direkte oder indirekte Beteiligung der Zweigniederlassung an allen industriellen, kommerziellen oder finanziellen, beweglichen oder unbeweglichen Tätigkeiten oder Geschäften, in welcher Form auch immer, sofern diese Tätigkeiten oder Geschäfte direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck oder allen ähnlichen, verwandten oder ergänzenden Gegenständen, die dessen Entwicklung fördern können, in Verbindung gebracht werden können. |