Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau, Betrieb und die Verwaltung eines E-Commerce-Geschäfts im In- und Ausland, insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von Websites, die Werbung, der Einkauf und der Fernabsatz von Produkten und Dienstleistungen aller Art über das Internet und alle anderen Medien sowie alle damit zusammenhängenden Aktivitäten.