Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Schaffung, Entwicklung und Durchführung kreativer Tätigkeiten, beispielsweise (jedoch nicht beschränkt auf) audiovisuelle Medienproduktion, kulturelle Veranstaltungen, Talentbuchung, Kuration und Musikproduktion.